Wie das Wohnen in der HunteWoGen eG aussieht, das entscheiden die Mitglieder* selbst. Das Prinzip ist ganz einfach: Sie sind Gemeinschaftseigentümer*innen und bestimmen daher gemeinschaftlich über die Belange und Perspektiven der Genossenschaft. Jede Stimme hat das gleiche Gewicht, denn alle Mitglieder* haben die gleichen Rechte und Pflichten. In der jährlichen Generalversammlung überprüfen sie, ob Vorstand und Aufsichtsrat den genossenschaftlichen Auftrag erfüllt und die Geschäftspolitik im Sinne der Mitglieder* ausgerichtet haben und treffen notwendige Beschlüsse für das weitere Vorgehen.
Jedes Mitglied* ist herzlich eingeladen, an der monatlich stattfindenden Mitglieder*versammlung (MV) teilzunehmen, um sich zu informieren und zu engagieren. Die MV wird rotierend von den verschiedenen Häusern vorbereitet. Alle bestehenden Arbeitsgruppen sind offen und begrüßen neue Mitdenker*innen. Jederzeit können neue Arbeitsgruppen gegründet und neue Projekte angestoßen werden.
Die Mitglieder* eines Hauses bilden den Hausbeirat, der sich bei Bedarf trifft, um z. B. die Belange im eigenen Haus zu besprechen, bzw. ein Meinungsbild zu aktuellen genossenschaftlichen Themen zu bekommen. Der Hausbeirat hat zudem ein 4-wöchiges Vorschlagsrecht für den Neubezug einer Wohnung im eigenen Haus.
Bei Bedarf findet ein Treffen aller Haussprecher*innen statt, die von ihrem jeweiligen Hausbeirat entsandt werden, um Entscheidungen, bzw. Informationen auszutauschen und damit eine transparente Kommunikationsstruktur zwischen Vorstand/Aufsichtsrat und den Bewohner*innen der Häuser zu gewährleisten.
Auch als Nichtbewohner*in ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft (und damit die Gestaltung durch Teilnahme an Generalversammlung und Mitgliedsversammlungen) möglich – einerseits als potentiell interessierte*r Zuziehende*r oder einfach aus Solidarität mit unserem Projekt.